Allgemeine Geschäftsbedingungen der DS Scale UG (haftungsbeschränkt)
Stand: Juni 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der DS Scale UG (haftungsbeschränkt), Düsseldorf (nachfolgend „Auftragnehmer“), und ihren Geschäftskunden (nachfolgend „Auftraggeber“) im Bereich Headhunting, Recruiting, Personalvermittlung, HR-Beratung und Interim Management.
1. Geltungsbereich und Zielgruppe
(1) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
(2) Leistungen erfolgen insbesondere im Rahmen von:
Executive Search / Headhunting
Active Sourcing
Recruiting-Prozessen
HR-Beratung
Interim HR Management
(3) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Leistungsgegenstand
(1) Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen zur Identifikation, Ansprache und Vorstellung geeigneter Kandidaten sowie beratende HR-Leistungen.
(2) Der Auftragnehmer schuldet keinen bestimmten Erfolg, insbesondere nicht:
die tatsächliche Einstellung eines Kandidaten
eine Mindestanzahl an Kandidaten
eine bestimmte Zeit bis zur Besetzung
(3) Eine Erfolgs Schuld entsteht nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.
3. Vertragsmodelle
Die Zusammenarbeit erfolgt in der Regel auf Basis eines der folgenden Modelle:
3.1 Retainer-Modell (Exklusivmandat)
(1) Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer exklusiv für eine definierte Vakanz oder Position.
(2) Der Retainer wird in der Regel in drei Phasen berechnet:
Starting Fee bei Beauftragung (Projektstart)
Provisonsanspruch bei Abschluss oder nach vereinbarter Projektlaufzeit
(3) Der Retainer (ausgenommen der Starting Fee) ist erfolgsabhängig und wird abhängig von einer späteren Besetzung geschuldet.
(4) Bei Abbruch des Mandats durch den Auftraggeber sind bis dahin erbrachte Leistungen vollständig zu vergüten, eine Rückzahlung der Starting Fee ist ausgeschlossen.
3.2 Provisionsanspruch (Erfolgsbasiert)
(1) Die Vergütung erfolgt ausschließlich bei erfolgreicher Einstellung eines vom Auftragnehmer vorgestellten Kandidaten.
(2) Eine „Erfolgseinstellung“ liegt vor, wenn:
ein Arbeitsvertrag zwischen Auftraggeber und Kandidat geschlossen wird oder
der Kandidat innerhalb von 12 Monaten nach Vorstellung eingestellt wird.
(3) Die Vergütung wird mit Vertragsunterzeichnung des Kandidaten fällig.
3.3 Vergütung bei Interim Management Mandaten
(1) Für Interim Management Leistungen wird eine feste monatliche Vergütung („Interim Fee“) gemäß dem jeweiligen Angebot oder Einzelvertrag vereinbart.
(2) Die Interim Fee ist eine pauschale Vergütung für die laufende operative und strategische Tätigkeit des eingesetzten Interim Managers und ist nicht von einer bestimmten Anzahl geleisteter Stunden oder Tage abhängig.
(3) Mit der Interim Fee sind sämtliche gewöhnlichen Leistungen abgegolten, die zur Erfüllung des vereinbarten Mandats erforderlich sind. Dazu zählen insbesondere:
operative Steuerung und Managementaufgaben,
strategische Beratung im vereinbarten Bereich,
Teilnahme an Meetings und Abstimmungen,
übliche Vor- und Nachbereitungszeiten.
(4) Nicht von der Interim Fee umfasst sind:
außergewöhnliche Zusatzprojekte außerhalb des vereinbarten Mandatsumfangs,
umfangreiche Reisezeiten oder internationale Einsätze, soweit nicht anders vereinbart,
Reise- und Übernachtungskosten sowie sonstige Auslagen.
Diese Leistungen werden nur nach vorheriger Abstimmung gesondert vergütet.
(5) Die monatliche Vergütung wird jeweils zu Beginn eines Kalendermonats im Voraus in Rechnung gestellt und ist innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
(6) Beginnt oder endet das Mandat im laufenden Monat, wird die Vergütung zeitanteilig berechnet, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
(7) Eine bestimmte Verfügbarkeit oder Mindeststundenanzahl wird nicht geschuldet. Der Interim Manager verpflichtet sich jedoch, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Mandats erforderliche Arbeitsleistung in angemessenem Umfang zu erbringen.
4. Kandidaten Vermittlung und Schutzfrist
(1) Alle vom Auftragnehmer vorgestellten Kandidaten gelten als vertraulich.
(2) Eine Weitergabe der Kandidaten Informationen an Dritte ist untersagt.
(3) Wird ein vorgestellter Kandidat innerhalb von 12 Monaten nach Erstvorstellung eingestellt, gilt dies als provisionspflichtig, unabhängig davon, über welchen Kanal die Einstellung erfolgt.
(4) Bei Umgehung des Auftragnehmers (Direkteinstellung nach Vorstellung) bleibt der Vergütungsanspruch vollständig bestehen.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem individuell vereinbarten Angebot.
(2) Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB.
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Durchführung des Mandats erforderlichen Informationen vollständig und rechtzeitig bereitzustellen.
(2) Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern die Projektlaufzeiten entsprechend.
(3) Der Auftraggeber stellt sicher, dass Entscheidungsprozesse im Recruiting angemessen organisiert sind.
7. Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Für Inhalte von Bewerbungsunterlagen oder Angaben der Kandidaten wird keine Haftung übernommen.
(3) Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Produktionsausfälle ist ausgeschlossen.
8. Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich zur strikten Vertraulichkeit über sämtliche Geschäfts- und Kandidateninformationen.
(2) Diese Pflicht besteht auch über die Beendigung der Zusammenarbeit hinaus.
9. Laufzeit und Kündigung
(1) Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
(2) Bei Retainer-Mandaten ist eine ordentliche Kündigung nur möglich, soweit vertraglich vereinbart.
(3) Bereits erbrachte Leistungen sind in jedem Fall zu vergüten.
10. Referenznennung und Nutzungsrechte
(1) Der Auftraggeber räumt der DS Scale UG (haftungsbeschränkt) das zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte, nicht ausschließliche Recht ein, den Unternehmensnamen, geschützte Unternehmenskennzeichen, Marken, Logos sowie die im Rahmen der Zusammenarbeit entstandenen oder vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte für Referenz-, Marketing- und Eigenwerbezwecke zu verwenden.
(2) Dies umfasst insbesondere die Nutzung auf:
der Unternehmenswebsite,
Social-Media-Kanälen (insbesondere LinkedIn),
Präsentationen,
Pitch-Unterlagen,
Fallstudien (Case Studies),
Vertriebs- und Marketingmaterialien.
